Verhaltenskodex

1 Grundsätze der Zusammenarbeit

 

1.1 Allgemeines

Der Meisterbau-Verhaltenskodex beschreibt das von allen Mitarbeitenden in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für das Unternehmen erwartete Verhalten. Er basiert auf den für das gesamte Unternehmen und für alle Mitarbeitenden verbindlichen Regeln und Grundsätzen der Zusammenarbeit sowie auf den geltenden Regeln und Gesetzen.

 

Das Unternehmen und die Mitarbeitenden streben eine gesetzeskonforme, partnerschaftliche und von gegenseitigem Respekt geprägte Arbeitsweise an.

 

Bekannte oder vermutete Verstösse gegen den Verhaltenskodex und/oder geltende Gesetze sind meldepflichtig.

 

Mitarbeitende und Dritte, die in gutem Treu und Glauben bekannte oder vermutete Verstösse gegen den Verhaltenskodex melden, sind vor negativen Auswirkungen geschützt.

 

 

2 Integres und gesetzeskonformes Handeln und Verhalten

 

2.1 Einhaltung von Gesetzen

Das Unternehmen und seine Mitarbeitenden halten sich an die für die Geschäftstätigkeit und die Ausübung der beruflichen Tätigkeit relevanten nationalen und internationalen Gesetze.

 

Interne Richtlinien und Vorschriften können Anforderungen der anwendbaren Gesetze übersteigen.

 

Die Einhaltung aller nationalen und internationalen Gesetze wie auch von internen Richtlinien und Vorschriften darf unter keinen Umständen weder missachtet noch gefährdet werden.

 

2.2 Bestechung und Korruption

Für eine Bevorzugung bei der Anbahnung, Vergabe oder Abwicklung eines Auftrags dürfen keine persönlichen Vorteile gefordert, angenommen, angeboten oder gewährt werden. Amtsträgern, Behördenmitgliedern, Vertretern von Auftraggebern und Auftragnehmern sowie Privatpersonen dürfen keinerlei persönliche Vorteile angeboten oder zugewendet werden. Davon ausgenommen sind die Vergabe und Entgegennahme von allgemein üblichen und verhältnismässigen Einladungen, Gelegenheits- und Werbegeschenken.

 

2.3 Wettbewerbs- und Kartellrecht

Das Unternehmen und seine Mitarbeitenden verpflichten sich zur Einhaltung der geltenden Kartell- und Wettbewerbsgesetze.

 

In diesem Zusammenhang verlangt die Meisterbau AG von den Mitarbeitenden, dass sie sich insbesondere an die folgenden Vorschriften halten

 

  • Geschäftspolitik und Preise werden unabhängig festgelegt und weder formell noch informell sowie direkt noch indirekt mit Mitbewerbern, Konkurrenten oder anderen Parteien abgesprochen.
  • Im Zusammenhang mit Aufträgen, Auftraggebern und Märkten ist jegliche Art von Absprache mit Mitbewerbern oder anderen Parteien unzulässig und verboten.

 

 

3 Arbeits- und Handlungsweise

 

3.1 Mobbing und Diskriminierung>

Bei der Meisterbau AG erfolgen die Einstellung und der Einsatz von Mitarbeitenden ausschliesslich aufgrund ihrer Fähigkeiten, ihrer Eignung und ihres Leistungsausweises. Frauen und Männer sind in jeder Beziehung gleichgestellt.

 

Jegliche unterschiedliche Behandlung oder Benachteiligung von Mitarbeitenden und Dritten aufgrund ihrer Abstammung, Hautfarbe, Religion, Nationalität, Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Ausrichtung, einer politischen oder gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung ist verboten.

 

Die Belästigung, Diskriminierung oder Herabwürdigung von Mitarbeitenden und Dritten im direkten oder indirekten Kontakt sowie im elektronischen oder Schriftverkehr als auch verbal sind verboten.

 

Die Meisterbau AG respektiert die persönliche Würde und die individuellen Rechte sowohl der Mitarbeitenden als auch von Dritten.

 

3.2 Zusammenarbeit mit Dritten

Das Unternehmen und die Mitarbeitenden verpflichten sich sowohl bei der Akquisition als auch bei der Vergabe von Aufträgen zur Wahl von Vertragspartnern, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie sich unternehmensintern wie auch in der Zusammenarbeit mit Dritten an die im Meisterbau-Verhaltenskodex beschriebenen Regeln und Grundsätze sowie an die geltenden Regeln und Gesetze – insbesondere bezüglich der Einhaltung von Arbeits- und Sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen halten.

 

Vertragspartner, die gegen eine oder mehrere Bestimmungen des Meisterbau-Verhaltenskodex verstossen, sind umgehend und unmissverständlich darüber zu informieren, dass dies zu einer Auflösung des Vertragsverhältnisses führt.

 

3.3 Datenschutz und Vertraulichkeit

Das Unternehmen und die Mitarbeitenden schützen vertrauliche Informationen und Daten vor Kenntnisnahme durch nicht befugte Personen innerhalb und ausserhalb des Unternehmens.

Mitarbeitende, die Zugang zu Geschäftsgeheimnissen oder vertraulichen Informationen und Daten haben, dürfen diese zu keinem Zeitpunkt sowohl während des Arbeitsverhältnisses als auch nach dessen Beendigung an unbefugte Dritte (dazu zählen auch Familienangehörige, Freunde und Bekannte) weitergeben.

 

3.4 Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Die Meisterbau AG legt grössten Wert auf Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Die entsprechenden Regeln und Vorgaben sind sowohl für die eigenen Mitarbeitenden als auch für Mitarbeitende von Drittfirmen verbindlich.

 

3.5 Interessenskonflikte

Durch den Verzicht auf die Ausübung einer externen Beschäftigung oder einer den Interessen von Meisterbau zuwiderlaufenden Tätigkeit vermeiden Mitarbeitende der Meisterbau Interessenskonflikte und Konfliktsituationen, die durch die Konkurrenz von persönlichen Interessen mit denen des Unternehmens entstehen könnten.

 

Die Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit, die Übernahme von politischen Ämtern oder Funktionen sowie die Einsitznahme in Gremien von Drittfirmen oder –Organisationen sind vom Unternehmen zu genehmigen.

 

3.6 Schutz der Umwelt

Das Unternehmen und die Mitarbeitenden schützen die Umwelt durch die konsequente Einhaltung umweltrechtlicher Vorschriften.

 

 

4 Verstösse der Umwelt

 

Die Meisterbau AG sanktioniert Verstösse gegen das Gesetz, gegen die Unternehmensgrundsätze und gegen den Verhaltenskodex konsequent.

 

Mitarbeitenden und Dritten, die Verstösse gegen geltende Gesetze, gegen die Unternehmensgrundsätze oder gegen den Verhaltenskodex feststellen oder vermuten, sollen dies zwingend und umgehend bei der Leitung der Personalabteilung melden.

 

Falls Zweifel oder Unsicherheiten über die Auslegung des Verhaltenskodex oder die zur Anwendung kommenden Gesetze bestehen, sollen sich Mitarbeitende und Dritte an die Leitung der Personalabteilung melden.

 

Die Anonymität von Hinweisgebern und der vertrauliche Umgang mit Informationen sind und bleiben in jedem Fall gewahrt.

 

Verstösse gegen den Verhaltenskodex können disziplinarische Massnahmen oder die Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen sowie zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Damit das tägliche Zusammenarbeiten für alle Beteiligten zufriedenstellend ist, hat die MEISTERBAU AG einen Verhaltenskodex definiert, welchem sich alle Mitarbeiter verpflichtet haben.  

 

Verhaltenskodex-Verantwortlicher: 

 

MEISTERBAU AG
Thomas Vogt

 

Kanalstrasse 7
LI-9496 Balzers
T +423 388 08 48
F +423 388 08 40
meisterbau@meisterbau.ag